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Pressemitteilungen zum Thema Feinstaub

Sehr geehrte Kunden und Interessenten,

diverse Presseartikel über Filterpflicht oder Stilllegung führen zu einer grossen Verunsicherung. Abgesehen davon müssen die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundestag und Bundesrat passieren - gerne unterstützen wir Sie mit Fakten.

Geplante Stufe 1:
Errichtung nach Inkrafttreten der Verordnung
Bei 13% O2: CO 2000 mg/Nm3, Staub 100 mg/Nm3

Geplante Stufe 2:
Errichtung nach dem 31.12.2014
Bei 13% O2: CO 1250 mg/Nm3, Staub 40 mg/Nm3


Kaminöfen, welche die Grenzwerte der Stufe 1 der Novellierung der 1. BImSchV unterbieten, benötigen weder einen Partikelabscheider noch werden diese stillgelegt. Sie geniessen Bestandesschutz. Zudem gibt es derzeit auf dem Markt keinen typengeprüften und somit zugelassenen Partikelabscheider.

Wir können Ihnen z.B. versichern, dass ALLE Feuerstellen unseres schweizer Ofenpartners im aktuellen Sortiment die Grenzwerte der 1. Stufe deutlich unterbieten und somit auch nach dem 1.1.2015 weiter betrieben werden dürfen. Die meisten ATTIKA-Feuerstellen wurden in Deutschland nach dem 1.1.1995 verkauft und dürfen ohne eine Nachrüstung bis Ende 2024 betrieben werden.

Diese sehr niedrigen Staubwerte unserer sorgfältig ausgewählten Produkte sind ein Beweis dafür, dass wir bei unserem Produktportfolio gemeinsam mit allen unseren Ofenpartnern dieses Thema seit Langem ernst nehmen und Ihnen deshalb schon heute Produkte anbieten, die sämtliche Vorschriften erfüllen bzw. unterbieten.

Generell sollte der Austausch von veralteten Feuerstellen als Chance für die Umwelt gesehen werden.